Rundschreiben, Hinweise und Erhebungsbögen

Hier finden Sie Hinweise und Erhebungsbögen der LRegB für Anträge und Mitteilungspflichten nach der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) sowie Hinweise der EKartB die zum Download zur Verfügung stehen.

Ausgefüllte Erhebungsbögen sind der LRegB ausschließlich in elektronischer Form (CD/DVD oder E-Mail) vorzulegen. Bei elektronischer Übermittlung per E-Mail bitten wir Sie die E-Mail-Adresse LRegB[at]um.bwl.de bzw. EKartB[at]um.bwl.de zu verwenden.

Die Aufnahme der Energiebelieferung von Haushaltskunden im Sinne des § 5 Energiewirtschaftgesetz (EnWG) ist bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen.

Die Aufnahme des Betriebs von Energieversorgungsnetzen bedarf gemäß § 4 EnWG der staatlichen Genehmigung; sind Konzessionsgebiete in Baden-Württemberg bzw. ist das Netz dort belegen, steht für nähere Auskünfte das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (Tel. +49 (711) 126-1211) zur Verfügung.

Rundschreiben, Hinweise und Erhebungsbögen

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