Einleitung eines Festlegungsverfahrens zur nochmaligen Verlängerung einer Regelung der Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte der Erdgasverteilung
Die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg (LRegB) hat unter dem Aktenzeichen UM49-4455-18/5 nach § 29 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 EnWG i. V. m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 4a, 11 Abs. 5 Satz 2 ARegV ein Festlegungsverfahren zur zweiten Änderung der Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte der Erdgasverteilung vom 01.02.2023 eingeleitet.
Die LRegB gibt hiermit die Gelegenheit zur Stellungnahme zur beabsichtigten Festlegungsentscheidung bis zum 09.09.2026.
Soweit beabsichtigt ist, hierzu eine Stellungnahme abzugeben, bitten wir diese möglichst elektronisch unter dem Betreff „Zweite Verlängerung - Festlegung volatile Kosten Erdgasverteilung“ an das Funktionspostfach der LRegB ( LRegB@um.bwl.de ) zu senden.
Etwaige postalisch übersandte Stellungnahmen sind zu richten an die Landesregulierungsbehörde beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart.
Stellungnahmen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb der genannten Frist bei der LRegB eingehen.
20.08.2026