Festlegung
Einleitung eines Festlegungsverfahrens zur Anwendbarkeit der Regelung für Kleinstnetzbetreiber nach den Vorgaben der Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung für Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN Gas)
Die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg (LRegB) hat unter dem Aktenzeichen UM49-4455-18/16 nach § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 21a Abs. 3 Satz 3 Nr. 10 EnWG ein Festlegungsverfahren zur Anwendbarkeit der Kleinstnetzbetreiberregelung nach der Festlegung RAMEN Gas im Zuständigkeitsbereich der LRegB eingeleitet.
Die LRegB gibt hiermit die Gelegenheit zur Stellungnahme zur beabsichtigten Festlegungsentscheidung bis zum 28.01.2026.
Soweit beabsichtigt ist, hierzu eine Stellungnahme abzugeben, bitten wir diese möglichst elektronisch unter dem Betreff „Festlegung Kleinstnetzbetreiber Gas“ an das Funktionspostfach der LRegB ( LRegB@um.bwl.de ) zu senden.
Etwaige postalisch übersandte Stellungnahmen sind zu richten an die Landesregulierungsbehörde beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart.
Stellungnahmen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb der genannten Frist bei der LRegB eingehen.
23.12.2025
Festlegung
Einleitung eines Festlegungsverfahrens zur Geltung verfahrensrechtlicher Bestimmungen
der Festlegung eines Regulierungsrahmens und der Methode der Anreizregulierung für Gasverteiler- und Fernleitungsnetzbetreiber (RAMEN Gas),
der Festlegung der Methoden zur Durchführung der Effizienzvergleiche für Gasverteilernetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber (Methodenfestlegung Effizienzvergleich Gas)
und der Festlegung der Methodik zur Ermittlung des Ausgangsniveaus für Gasverteilernetzbetreiber und Fernleitungsnetzbetreiber (GasNEF)
Die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg (LRegB) hat unter dem Aktenzeichen UM49-4455-18/15 nach § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 21 Abs. 3 Satz 1, Satz 4 Nr. 1 a), b), d) und f) EnWG und § 21a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, Satz 3 Nr. 1 bis 4, 6, und 9 bis 12 EnWG ein Festlegungsverfahren zur Geltung verfahrensrechtlicher Bestimmungen der vorgenannten Festlegungen der Bundesnetzagentur im Zuständigkeitsbereich der LRegB eingeleitet.
Die LRegB gibt hiermit die Gelegenheit zur Stellungnahme zur beabsichtigten Festlegungsentscheidung bis zum 28.01.2026.
Soweit beabsichtigt ist, hierzu eine Stellungnahme abzugeben, bitten wir diese möglichst elektronisch unter dem Betreff „Festlegung Verfahrensvorschriften Gas“ an das Funktionspostfach der LRegB ( LRegB@um.bwl.de ) zu senden.
Etwaige postalisch übersandte Stellungnahmen sind zu richten an die Landesregulierungsbehörde beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart.
Stellungnahmen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb der genannten Frist bei der LRegB eingehen.
22.12.2025