Einleitung eines Verfahrens zur Verlängerung einer Regelung der Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte der Erdgasverteilung
Die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg (LRegB) hat gemäß § 29 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m. §§ 32 Abs. 1 Nr. 4a, 11 Abs. 5 Satz 2 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) ein Verfahren zur Verlängerung einer Regelung der Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte der Erdgasverteilung eingeleitet. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen UM-49-4455-18/5 geführt.
Die LRegB hat sich dabei an den Verlängerungsbeschlüssen der Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur vom 26.04.2024 (Az. BK9-22/606-1 bis BK9-22/606-5 – „VOLKER“) orientiert.
Die LRegB gibt hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zur beabsichtigten Festlegungsentscheidung bis zum
21.08.2024.
Soweit beabsichtigt ist, eine Stellungnahme hierzu abzugeben, wird darum gebeten, diese möglichst elektronisch mit dem Betreff „Verlängerung Festlegung zu volatilen Kosten für verschiedene Aspekte der Erdgasverteilung“ an das Funktionspostfach der LRegB
zu senden.
Etwaige postalisch übersandte Stellungnahmen sind zu richten an die Landesregulierungsbehörde beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, Kernerplatz 9, 70182 Stuttgart.
Stellungnahmen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb der genannten Frist bei der LRegB eingehen.