Vereinfachtes Verfahren

Gemäß § 24 ARegV können Stromnetzbetreiber mit weniger als 30.000 Kunden am vereinfachten Verfahren teilnehmen. Für die 4. Regulierungsperiode (2024 - 2028) konnte bis zum 31.03.2022 ein entsprechender formloser Antrag bei der LRegB gestellt werden.

Kernpunkte des vereinfachten Verfahrens sind in der 4. Regulierungsperiode ein einheitlicher gemittelter Effizienzwert von 97,01 %, der von der Bundesnetzagentur bekanntgegeben wurde und ein Anteil von 5 % als dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten (ohne vorgelagerte Netzkosten und vermiedene Netzentgelte). 

Im Downloadbereich finden Sie die aktuellen Listen der Entscheidungen über die Genehmigungsanträge der Stromnetzbetreiber.