Allgemeine Festlegungen

laufende Festlegungsverfahren
Zur Zeit gibt es keine laufenden Festlegungsverfahren.
abgeschlossene Festlegungsverfahren
Festlegung

Prüfungsschwerpunkt "Schlüsselung und ergänzende Angaben (Gas)"

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als Landesregulierungsbehörde hat gemäß § 29 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. m. § 6b Abs. 6 EnWG eine Festlegung von zusätzlichen Bestimmungen getroffen, die bei der Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG und im Rahmen der Prüfung von Jahresabschlüssen, die ab dem 31.12.2015 aufgestellt werden, zu berücksichtigen sind.

Sonstige Festlegungen