Allgemeine Festlegungen

laufende Festlegungsverfahren
Zur Zeit gibt es keine laufenden Festlegungsverfahren.
abgeschlossene Festlegungsverfahren
Festlegung

Qualitätselement Strom 2014 - 2016

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als Landesregulierungsbehörde hat nach Abschluss des Anhörungsverfahrens eine Festlegungsentscheidung gemäß § 29 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 6 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) und § 20 Abs. 4 ARegV am 23.05.2014 eine Festlegung zur näheren Ausgestaltung und zum Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die Jahre 2014 bis einschließlich 2016 getroffen.