Allgemeine Festlegungen

laufende Festlegungsverfahren
abgeschlossene Festlegungsverfahren
Festlegung

Prüfungsschwerpunkt "Schlüsselung und ergänzende Angaben (Strom)

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als Landesregulierungsbehörde hat gemäß § 29 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. m. § 6b Abs. 6 EnWG eine Festlegung von zusätzlichen Bestimmungen getroffen, die bei der Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG und im Rahmen der Prüfung von Jahresabschlüssen, die ab dem 31.12.2015 aufgestellt werden, zu berücksichtigen sind. 

Festlegung

Qualitätselement Strom 2014 - 2016

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg als Landesregulierungsbehörde hat nach Abschluss des Anhörungsverfahrens eine Festlegungsentscheidung gemäß § 29 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 6 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) und § 20 Abs. 4 ARegV am 23.05.2014 eine Festlegung zur näheren Ausgestaltung und zum Verfahren der Bestimmung des Qualitätselementes hinsichtlich der Netzzuverlässigkeit für Elektrizitätsverteilernetze nach den §§ 19 und 20 ARegV für die Jahre 2014 bis einschließlich 2016 getroffen.